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Der „Klassenkompromiss“ im Westen

Alexander von Pechmann

Im Westen hingegen hat die Linke diesen revolutionären „Gang der Geschichte“ nicht mitvollzogen. Hier wurden die Produktionsmittel nach dem ersten Weltkrieg nicht in Gemeineigentum überführt, sondern die sozialdemokratische Linke ließ sich, der „revisionistischen“ Theorie entsprechend, auf einen, höchst umstrittenen, Kompromiss ein.

Sie stimmte in Deutschland der Weimarer Reichsverfassung zu, die auf der einen Seite die wirtschaftliche Freiheit und damit das Privateigentum an den Produktionsmitteln weiterhin garantierte; andererseits aber wurde das Privateigentum zugleich darauf verpflichtet, dem, wie es hieß, „Gemeinen Besten“ zu dienen. Durch gesetzliche Maßnahmen des nunmehr demokratischen Staates sollte der Gebrauch des privaten Eigentums so begrenzt und beschränkt werden, dass es tatsächlich nicht nur dem Eigentümer, sondern auch dem „Gemeinen Besten“ dient. Mit dieser verfassungsrechtlichen Konstruktion hing jedoch die von der Linken intendierte „Indienstnahme“ des Privateigentums für das Gemeinwohl auf der politischen Ebene von der Stärke ab, die die Linke in den Parlamenten erringen konnte.

Über diesen Verfassungskompromiss hinaus bekannte sich die sozialdemokratische Linke jedoch weiterhin dazu, dass das „Ziel der Arbeiterklasse“, wie es im Programm der SPD von 1925 heißt, „nur erreicht werden (kann) durch die Verwandlung des kapitalistischen Eigentums an den Produktionsmitteln in gesellschaftliches Eigentum. Die Umwandlung der kapitalistischen Produktion ... wird bewirken, dass die Entfaltung und Steigerung der Produktivkräfte zu einer Quelle der höchsten Wohlfahrt und allseitiger Vervollkommnung wird.“ Der Kampf der Arbeiterklasse um diese Umwandlung des Eigentums könne jedoch nicht ohne politische Rechte geführt werden. „In der demokratischen Republik“, heißt es daher weiter, „besitzt sie die Staatsform, deren Erhaltung und Ausbau für ihren Befreiungskampf eine unerlässliche Notwendigkeit ist. Sie kann die Vergesellschaftung der Produktionsmittel nicht bewirken, ohne in den Besitz der politischen Macht gekommen zu sein.“

Damit aber bewegte sich die sozialdemokratische Linke im Westen nahezu ein halbes Jahrhundert in einem Widerspruch: Auf der einen Seite trägt und unterstützt sie die „demokratische Republik“ als diejenige Staatsform, in der das Recht auf Privateigentum ausdrücklich garantiert ist; auf der anderen Seite jedoch soll sie zugleich die Staatsform sein, die geeignet ist, das kapitalistische Eigentum an den Produktionsmitteln in gesellschaftliches Eigentum zu verwandeln. Es ist also ein und dieselbe Staatsform, die sowohl das Privateigentum an den Produktionsmitteln garantiert und auch fördert, als auch andererseits dessen Gegenteil, nämlich deren Vergesellschaftung, ermöglichen soll.

Diesen Widerstreit der Linken in der Eigentumsfrage verdeutlichen zwei, wie mir scheint, treffende Beispiele. Am Beginn der Weimarer Republik wurde 1920 auf Initiative der SPD und USPD durch die Verfassung der so genannte „Vorläufige Reichswirtschaftsrat“ etabliert, der die geplante Vergesellschaftung der Produktionsmittel konkretisieren und koordinieren sollte. Dieser Rat blieb in der Folge jedoch völlig wirkungslos, weil im Reichstag die politisch-parlamentarische Mehrheit für dieses Vergesellschaftungsprogramm fehlte. – Am Beginn der Bonner Republik dann wurde 1949 die Forderung der Linken nach der Vergesellschaftung der Produktionsmittel in Artikel 15 als Grundrecht in das Grundgesetz – übrigens ohne jeden Einspruch – aufgenommen. Von diesem Grundrecht hat dann aber die sozialdemokratische Linke kein einziges Mal, weder in der Bonner noch in der Berliner Republik, Gebrauch gemacht.


Während also, so das Fazit, im Osten die Verwandlung des Privateigentums an den gesellschaftlichen Produktionsmitteln in Gemeineigentum von der marxistischen Linken als ein geschichtlich notwendiger Prozess verstanden und vollzogen wurde, wurde sie im Westen von der sozialdemokratischen Linken als ein Vorgang verstanden, der im Rahmen einer demokratischen Republik vom Willen der parlamentarisch-gesetzgebenden Mehrheit abhängt. Und während die Linke im Osten dann aber mit der Aufgabe überfordert war, die Verfügungsmacht über die Produktionsmittel auch demokratisch zu organisieren, verschob die Linke im Westen das „Ziel der Arbeiterklasse“, die Überführung des Privat- in Gemeineigentum, auf den St. Nimmerleinstag.



 
 
 

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