Wer oder was entscheidet über die Eigentumsfrage?
Hinsichtlich der Eigentumsfrage haben sich freilich die Geister an Marx und Engels erneut unterschieden. Denn aus ihrer historischen Sichtweise folgt ja, dass die Eigentumsfrage nicht mit Vernunft durch gute Gründe entschieden wird, sondern dass die jeweilige Eigentumsordnung durch die historischen Umstände bestimmt ist. Die moderne Institution des Privateigentums an den Produktionsmitteln dient dazu, die Produktivkräfte der gesellschaftlichen Arbeit in einem nie zuvor gekannten Ausmaß zu entwickeln und zu entfalten. Das „Kommunistische Manifest“ ist daher keine Anklage all der schändlichen Missetaten der herrschenden Klasse der Bourgeoisie, sondern geradezu eine Hymne auf deren Tatkraft und historische Mission.
Jedoch, durch die inneren Widersprüche dieser Entwicklung werde sich die kapitalistische Eigentumsordnung zwangsläufig in die neue und höhere Form des gemeinschaftlichen Eigentums in einer klassenlosen Gesellschaft aufheben. In ihr werde nicht mehr der anonyme Markt die Privatarbeiten vermitteln; an seine Stelle werde vielmehr die bewusste und gesamtgesellschaftliche Planung und Koordination der gesellschaftlichen Arbeit treten. Nach Marx und Engels ist es also weder die Vernunft noch ist es ein gemeinsamer Wille, sondern es ist der unausweichliche „Gang der Geschichte“, der über die Eigentumsfrage entscheiden wird.
Der in dieser Geschichtstheorie zentrale Gedanke von der notwendigen „inneren Widersprüchlichkeit“ der kapitalistischen Privateigentumsordnung ist jedoch von weiten Teilen der Linken nicht akzeptiert worden. Die nicht-marxistische oder, wie es dann hieß, „revisionistische Linke“ hat in gewisser Weise wieder an die frühere Kontroverse angeknüpft. Aufgabe der Linken sei es nicht, den unvermeidlichen „Gang der Geschichte“ zu exekutieren und damit auch nicht, das Privateigentum zugunsten des Gemeineigentums abzuschaffen. Ihre primäre Aufgabe sei es vielmehr, im Hier und Jetzt die negativen Auswirkungen des kapitalistischen Privateigentums mit seinen unerbittlichen Marktgesetzen durch gesetzgebende Eingriffe des Staates zugunsten des Gemeinwohls zu begrenzen und zu kontrollieren. Und in dem Maße, so die Schlussfolgerung, in dem die Linke die Mehrheit und Hegemonie im Staat gewinnt, werde durch das sozialstaatliche Handeln die ökonomische Lage der Arbeiter und Arbeiterinnen verbessert und die sozialen Ungleichheiten der Klassen ausgeglichen.
Im Rahmen dieser Argumentation ist allerdings die Eigentumsfrage, die sie in Marx’ Geschichtstheorie eingenommen hat, aus dem Zentrum des politischen Handelns gerückt. An die Stelle der Auseinandersetzung um die ökonomische Verfügungsmacht über den gesellschaftlichen Reichtum sind nun die Kämpfe um die politischen Machtverhältnisse innerhalb der jeweiligen Nationalstaaten getreten.
Diese Kontroverse um die Rolle und Bedeutung der Eigentumsfrage, so lässt sich dies pauschal wohl sagen, spaltete zu Beginn des 20. Jahrhunderts die linke Bewegung in zwei gegensätzliche Lager und sollte sie bis zum Ende des 20. Jahrhunderts prägen.
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